Corona Handlungsempfehlungen für den Turnstart

Die (seit 4.9.) neuen Corona-Ampel-Empfehlungen für den Hallensport:

Wichtig zu wissen: Die Ampelregeln für den Schulunterricht im Fach „Bewegung und Sport“ weichen ab Gelb von den Regeln für den schulunterrichts-externen Sport ab (in der Schule wird es strenger gehandhabt). Das mag überraschen, ist aber so…

 Grün  und  Gelb  (identisch):

  • Abstandsregeln einhalten. Ausnahme: Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Tanzen, Boxen), wenn andere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind (z.B. Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung).
  • Präventionskonzept

 Orange: 

  • Abstandsregeln einhalten
  • Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (Ausnahme: Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 unter Auflagen)
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. Beschränkung der Besucher/innenzahl, gestaffelter Einlass)
  • Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur Fläche
  • Empfehlungen zur Kontaktdatenerhebung
  • MNS, außer bei unmittelbarer Sportausübung
  • Präventionskonzept

 Rot: 

  • Fitnesscenter u. ä. Sportstätten und Freizeiteinrichtungen schließen
  • Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017: Sportarten bei deren sportartspezifischer Ausübung der Abstand von 1 Meter nur ausnahmsweise unterschritten wird, sind unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen erlaubt
  • Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (nur Individualtraining möglich).

Quelle https://www.oeft.at/de/news/newsshow-die-corona-regeln-fuer-den-turn-sport-im-herbst

Abgerufen am 10.9.2020

Der Österreichische Fachverband für Turnen formulierte diese Handlungsempfehlungen, in Anlehnung an die derzeit geltenden behördlichen Auflagen. Diese Regeln sind einzuhalten:

https://www.oeft.at/de/newsshow-die-corona-sport-regeln-seit-1.-juli?return=2

Die Corona-Sport-Regeln seit 1. Juli

Das Wichtigste vorweg: Seit 1. Juli ist Körperkontakt im Sport – nach zuvor 15 Wochen Verbotsdauer – wieder möglich!

Doch ganz so einfach und leicht ist es für den Vereinssport leider nicht. Denn für alles mit Körperkontakt ist ein COVID-19-Präventionskonzept verpflichtend vorgeschrieben. Und falls Körperkontakt nicht notwendig ist bzw. kein entsprechendes Präventinskonzept vorliegt, bleibt er weiterhin verboten.

Die aktuell (seit 1.7.) gültige COVID-19-Lockerungsverordnung.

Zusammenfassung der seit 1. Juli 2020 gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

  • Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter betreten werden (eine Schutzmaske ist nicht notwendig).
  • Bei der Sportausübung selbst gilt keine verpflichtende Abstandregel mehr. Es ist also auch Körperkontakt wieder erlaubt.
  • ABER: Bei der Ausübung von Sportarten, bei denen es im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten zu Körperkontakt kommt, muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen und umgesetzt werden.
  • Dieses COVID-19-Präventionskonzept muss zumindest folgende Bestandteile aufweisen:
    1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern.
    2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampf-Infrastruktur.
    3. Hygiene- und Reinigungsplan für die Sportstätte und die Sportgeräte.
    4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion. Darüber hinaus wird
    5. das Führen von Anwesenheitslisten zwar (im Gegensatz zur Behauptung de facto aller Medienberichte…) nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen, …) sind weiterhin einzuhalten.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.

Für den Turnsport bedeuten die neuen Regeln:

  • Training ist für ALLE und ÜBERALL erlaubt!
  • Sichern durch Trainer/innen ist möglich.
  • Körperkontakt zwischen Sportlern, also gegenseitiges Anfassen ist nun wieder erlaubt, wenn er sportartspezifisch notwendig ist (z.B. Sportakrobatik, nicht jedoch beim Gerät-/Kunstturnen), das o.a. Präventionskonzept vorliegt und umgesetzt wird.
  • Die ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsporttraining wurden entsprechend der neuen Verordnung überarbeitet. Diese Regeln sind einzuhalten und bedeuten gemeinsam mit der Befolgung der ÖFT-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine  und Turnsportstätten-Betreiber, dass die Anforderungen 1 bis 3 des o.a. Präventionskonzepts erfüllt sind. Für Anforderung 4 verweist der ÖFT auf die Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO).
  • Die Vereine und Leistungszentren sind angehalten, ihre Trainingsteilnehmer/innen zur Einhaltung aller Corona-Vorschriften und Regeln zu verpflichten. Der BSO-Rechtsausschuss hat dafür ein Einverständnis-Formular entwickelt, das der ÖFT empfiehlt.

Sport Austria Stellungnahme Präventionskonzept: 

06.07.2020 Wann wird ein COVID-19-Präventionskonzept benötigt? Was muss es enthalten?

Sport Austria aktualisiert regelmäßig die FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 Der Turnverein St. Valentin hat ein sehr umfangreiches Präventionskonzept erstellt und online gestellt.

https://www.turnverein-st-valentin.at/hygiene-und-praeventionskonzept

Copyright Turnverein St. Valentin. Danke, dass wir das hier teilen dürfen. Viele Stunden Arbeit stecken darin, deswegen Verwendung nur nach Rücksprache mit dem TV St. Valentin!