COVID19 Lockdown Nummer zwei
Kurz-Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit seit 3. November 2020:
Quelle www.oeft.at
- Hallensport ist verboten.
- Körperkontakt im Sport ist verboten.
- Sport im Freien ist erlaubt, wenn mindestens 1m Abstand gehalten wird.
- Es gibt Ausnahmen für das Training von „Spitzensportlern“ (Definition: „zielt auf nationale oder internationale Höchstleistung ab“) und/oder von Berufssportlern. Wichtig: dazu benötigt man (wie schon im Frühjahr) eine namentliche Trainingsfreigabe durch das Sportministerium. Du hast noch keine Freigabe erhalten? dann darfst du auch nicht trainieren…
- Sportveranstaltungen sind verboten – damit auch das Outdoor-Gruppentraining (denn organisiertes Outdoor-Gruppentraining gilt als Veranstaltung).
- Ausnahmen gibt es nur für Veranstaltungen mit ausschließlich Spitzensportlern: Diese dürfen – ohne Publikum und mit massiven weiteren Auflagen – stattfinden.
o Aktuelle Infos Sport Austria: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
o Corona Ampel: https://corona-ampel.gv.at/
o ASVÖ Corona Seite: https://www.asvo-corona.at/empfehlungen-fuer-sportvereine
o NPO Unterstützungsfonds: https://npo-fonds.at/



